Rechtsprechung
   BAG, 26.02.1986 - 4 AZR 536/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,21491
BAG, 26.02.1986 - 4 AZR 536/84 (https://dejure.org/1986,21491)
BAG, Entscheidung vom 26.02.1986 - 4 AZR 536/84 (https://dejure.org/1986,21491)
BAG, Entscheidung vom 26. Februar 1986 - 4 AZR 536/84 (https://dejure.org/1986,21491)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,21491) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BAG, 26.02.1986 - 4 AZR 536/84
    Vielmehr haben, wenn Teile eines Tarifvertrages nichtig sind, wegen dessen normativen Charakters die Grundsätze über die Nichtigkeit einzelner gesetzlicher Vorschriften bzw. Teilen gesetzlicher Vorschriften zu gelten, wie sie insbesondere das Bundesverfassungsgericht entwickelt hat (vgl. BAG 23, 399, 405 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel; BVerfGE 8, 274, 301 sowie 17, 148, 152, ferner Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. II/l, § 18 V 2, S. 355 und Wiedemann/Stumpf, aaO, § 1 Rz 111).
  • BAG, 18.08.1971 - 4 AZR 342/70

    Anrechnungsklauseln

    Auszug aus BAG, 26.02.1986 - 4 AZR 536/84
    Vielmehr haben, wenn Teile eines Tarifvertrages nichtig sind, wegen dessen normativen Charakters die Grundsätze über die Nichtigkeit einzelner gesetzlicher Vorschriften bzw. Teilen gesetzlicher Vorschriften zu gelten, wie sie insbesondere das Bundesverfassungsgericht entwickelt hat (vgl. BAG 23, 399, 405 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel; BVerfGE 8, 274, 301 sowie 17, 148, 152, ferner Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. II/l, § 18 V 2, S. 355 und Wiedemann/Stumpf, aaO, § 1 Rz 111).
  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 275/83

    Verfassungsmäßigkeit einer Tarifnorm - Vorgezogenes Altersruhegeld -

    Auszug aus BAG, 26.02.1986 - 4 AZR 536/84
    Weiter braucht dem jedoch Schon deswegen nicht nachgegangen zu werden, weil nach § 7 Nr. 1 LRTV jeden falls Qualitäts- und Ersparnisprämien nach § 13 Abs. 11 MTV - wie von der Beklagten gehandhabt - auf den erhöhten Tariflohn des Klägers angerechnet werden können, wobei es den Gerichten für Arbeitssachen versagt ist, die entsprechende Differenzierung der Tarifvertragsparteien auf ihre Zweckmäßigkeit oder allgemeine Billigkeit (§ 242 BGB) hin zu überprüfen (vgl. das Urteil des Senats vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 275/83 -, zur Veröffent1ichun vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 119/84

    Tarifvertrag - Metallindustrie - Betriebsvereinbarung - Wechselschichtprämie -

    Auszug aus BAG, 26.02.1986 - 4 AZR 536/84
    Insoweit ist eine entsprechende tarifliche Anrechnungs norm wegen des Vorranges des Tarifrechts gegenüber dem Recht der Betriebsvereinbarung im Sinne des sogenannten Ordnungsprinzips unbedenklich möglich und gültig (vgl. das Urteil des Senats vom 23. Oktober 1985 - 4 AZR 119/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, sowie Wiedemann/Stumpf, aaO, § 4 Rz 309 und 315).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht